Umweltschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Straßenbaues. Sowohl die Belange des Lärmschutzes und der Lufthygiene als auch des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des europäischen Arten- und Gebietsschutzes sind in allen Stufen der Straßenplanung und darüber hinaus beim Betrieb und der Unterhaltung von Straßen zu berücksichtigen
Für den Neu- und Ausbau sowie die Verlegung von Autobahnen und Bundesstraßen ist gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bzw. für Staatsstraßen gemäß Sächsischem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (SächsUVPG) die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Die Kriterien für die UVP-Pflicht eines Straßenbauvorhabens sind jeweils in der Anlage 1 der genannten Gesetze festgelegt.
Der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durch die entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen des jeweiligen Vorhabens bestimmt und ist abhängig von der Betroffenheit der zu untersuchenden Schutzgüter.